Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber einer Glaubensgemeinschaft im Eilverfahren (hier: Universelles Leben), Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94

Auch Gluabensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsachenverfahren gegebenfalls mögliche öfffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung oder Widerruf der Äu...

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Συγγραφή απο Οργανισμό/Αρχή: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Συγγραφέας)
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Έκδοση: Schöningh 1995
Στο/Στη: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Έτος: 1995, Τόμος: 164, Τεύχος: 1, Σελίδες: 229
Σημειογραφίες IxTheo:SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο
Άλλες λέξεις-κλειδιά:B Comunità di fede
B Giurisprudenza <motivo>
Περιγραφή
Σύνοψη:Auch Gluabensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsachenverfahren gegebenfalls mögliche öfffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung oder Widerruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Äußerungen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NVwZ 14 (1995), 471-472; NJW 48 (1995), 1953
ISSN:0003-9160
Περιλαμβάνει:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht