Fristlose Kündigung nach Kirchenaustritt, Urteil vom 09.01.1997 - 11 Sa 428/96

Der Kirchenaustritt ist ein Bruch mit der aktiv tätigen Glaubensgemeinschaft in der evangelischen Kirche und infolgedessen ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertagliche Loyalitätsobliegenheit gegenüber dem kirchlichen Arbeitgeber, so dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfa...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
In: Kirche & Recht
Year: 1998, Pages: 133
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
Description
Summary:Der Kirchenaustritt ist ein Bruch mit der aktiv tätigen Glaubensgemeinschaft in der evangelischen Kirche und infolgedessen ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertagliche Loyalitätsobliegenheit gegenüber dem kirchlichen Arbeitgeber, so dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Parteien des Arbeitsvertrages bei unzumutbarer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit ordentlicher Kündigungsfrist die fristlose arbeitgeberseitige Kündigung gerechtfertigt und daher wirksam ist. Vgl.: Zeitschrift für Mitarebeitervertretung 1998, 39
Item Description:= [Fach] 985, S. 53
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht