The permanent diaconate

Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Read, Gordon F. (Author)
Format: Print Article
Language:English
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: 1998
In: Canon Law Society newsletter
Year: 1998, Volume: 116, Pages: 16-22
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Deacon
B Permanent deacon
Description
Summary:Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen für die Ausbildung ständiger Diakone. Die Kleruskongregation gab das Direktorium für den Dienst und das Leben ständiger Diakone heraus. In seinem Kommentar stellt der Verfasser dar, dass es im Vorfeld des Vaticanum II drei Hauptgründe für die Wiederherstellung des ständigen Diakonats gab: 1. Das Verlangen, die Kirche mit den Funktionen des Diakonats anzureichern, die andernfalls nur sehr schwer ausgeübt werden könnten; 2. Diejenigen, die bereits diakonale Funktionen ausüben würden, mit der Weihegnade auszustatten; 3. Für Regionen zu sorgen, in den Priestermangel herrsche
Contains:Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter