The permanent diaconate

Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Read, Gordon F. (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Inglés
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Publicado: 1998
En: Canon Law Society newsletter
Año: 1998, Volumen: 116, Páginas: 16-22
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Diácono
B Diacono permanente
Descripción
Sumario:Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen für die Ausbildung ständiger Diakone. Die Kleruskongregation gab das Direktorium für den Dienst und das Leben ständiger Diakone heraus. In seinem Kommentar stellt der Verfasser dar, dass es im Vorfeld des Vaticanum II drei Hauptgründe für die Wiederherstellung des ständigen Diakonats gab: 1. Das Verlangen, die Kirche mit den Funktionen des Diakonats anzureichern, die andernfalls nur sehr schwer ausgeübt werden könnten; 2. Diejenigen, die bereits diakonale Funktionen ausüben würden, mit der Weihegnade auszustatten; 3. Für Regionen zu sorgen, in den Priestermangel herrsche
Obras secundarias:Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter