The permanent diaconate

Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen...

Description complète

Enregistré dans:  
Détails bibliographiques
Auteur principal: Read, Gordon F. (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Anglais
Vérifier la disponibilité: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publié: 1998
Dans: Canon Law Society newsletter
Année: 1998, Volume: 116, Pages: 16-22
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Diacre
B Diacre permanent
Description
Résumé:Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen für die Ausbildung ständiger Diakone. Die Kleruskongregation gab das Direktorium für den Dienst und das Leben ständiger Diakone heraus. In seinem Kommentar stellt der Verfasser dar, dass es im Vorfeld des Vaticanum II drei Hauptgründe für die Wiederherstellung des ständigen Diakonats gab: 1. Das Verlangen, die Kirche mit den Funktionen des Diakonats anzureichern, die andernfalls nur sehr schwer ausgeübt werden könnten; 2. Diejenigen, die bereits diakonale Funktionen ausüben würden, mit der Weihegnade auszustatten; 3. Für Regionen zu sorgen, in den Priestermangel herrsche
Contient:Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter