The permanent diaconate

Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen...

Descrizione completa

Salvato in:  
Dettagli Bibliografici
Autore principale: Read, Gordon F. (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Inglese
Verificare la disponibilità: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Pubblicazione: 1998
In: Canon Law Society newsletter
Anno: 1998, Volume: 116, Pagine: 16-22
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Diacono
B Diacono permanente
Descrizione
Riepilogo:Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen für die Ausbildung ständiger Diakone. Die Kleruskongregation gab das Direktorium für den Dienst und das Leben ständiger Diakone heraus. In seinem Kommentar stellt der Verfasser dar, dass es im Vorfeld des Vaticanum II drei Hauptgründe für die Wiederherstellung des ständigen Diakonats gab: 1. Das Verlangen, die Kirche mit den Funktionen des Diakonats anzureichern, die andernfalls nur sehr schwer ausgeübt werden könnten; 2. Diejenigen, die bereits diakonale Funktionen ausüben würden, mit der Weihegnade auszustatten; 3. Für Regionen zu sorgen, in den Priestermangel herrsche
Comprende:Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter