The permanent diaconate
Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Inglese |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
1998
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In: |
Canon Law Society newsletter
Anno: 1998, Volume: 116, Pagine: 16-22 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Diacono
B Diacono permanente |
Riepilogo: | Am 22. Februar 1998 erließen die Kongregation für das katholische Bildungswesen und die Kleruskongregation jeweils ein Dokument zum ständigen Diakonat. Den Dokumenten ist eine gemeinsame Erklärung und Einleitung vorangestellt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen erließ die Grundnormen für die Ausbildung ständiger Diakone. Die Kleruskongregation gab das Direktorium für den Dienst und das Leben ständiger Diakone heraus. In seinem Kommentar stellt der Verfasser dar, dass es im Vorfeld des Vaticanum II drei Hauptgründe für die Wiederherstellung des ständigen Diakonats gab: 1. Das Verlangen, die Kirche mit den Funktionen des Diakonats anzureichern, die andernfalls nur sehr schwer ausgeübt werden könnten; 2. Diejenigen, die bereits diakonale Funktionen ausüben würden, mit der Weihegnade auszustatten; 3. Für Regionen zu sorgen, in den Priestermangel herrsche |
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Comprende: | Enthalten in: Canon Law Society of Great Britain and Ireland, Canon Law Society newsletter
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