Mitgliedschaft in jüdischer Kultusgemeinde, Urteil vom 25.06.1997 - 11 K 7468/94
Eine die Kultussteuerpflicht auslösende Mitgliedschaft in einer jüdischen Kultusgemeinde wird nicht bereits durch Abstammung und Wohnsitz begründet. Es bedarf vielmehr einer nach außen erkennbaren Willensäußerung, durch die sich der Betroffene als der Kultusgemeinde zugehörig bekennt
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
2001
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2001, Band: 35, Seiten: 228-235 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Steuerrecht
B Rechtsprechung B Judentum |
Zusammenfassung: | Eine die Kultussteuerpflicht auslösende Mitgliedschaft in einer jüdischen Kultusgemeinde wird nicht bereits durch Abstammung und Wohnsitz begründet. Es bedarf vielmehr einer nach außen erkennbaren Willensäußerung, durch die sich der Betroffene als der Kultusgemeinde zugehörig bekennt |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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