Mitgliedschaft in jüdischer Kultusgemeinde, Urteil vom 25.06.1997 - 11 K 7468/94

Eine die Kultussteuerpflicht auslösende Mitgliedschaft in einer jüdischen Kultusgemeinde wird nicht bereits durch Abstammung und Wohnsitz begründet. Es bedarf vielmehr einer nach außen erkennbaren Willensäußerung, durch die sich der Betroffene als der Kultusgemeinde zugehörig bekennt

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht, Köln (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2001, Band: 35, Seiten: 228-235
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Steuerrecht
B Rechtsprechung
B Judentum
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine die Kultussteuerpflicht auslösende Mitgliedschaft in einer jüdischen Kultusgemeinde wird nicht bereits durch Abstammung und Wohnsitz begründet. Es bedarf vielmehr einer nach außen erkennbaren Willensäußerung, durch die sich der Betroffene als der Kultusgemeinde zugehörig bekennt
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946