Defamation of character of a priest
Die Übersetzung des Titels lautet: "Rufschädigung eines Priesters". Es geht hier um die Frage, inwieweit eine Veröffentlichung von Leserbriefen aus einer Gemeinde den guten Ruf des betreffenden Priesters schädigt und dieser daraufhin die Autoren der Leserbriefe vor einem kanonischen Gerich...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Soc.
1996
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In: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1996, Pages: 63-64 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Guter Ruf
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 220 B Gesellschaftliche Kommunikation B Clergy |
Summary: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Rufschädigung eines Priesters". Es geht hier um die Frage, inwieweit eine Veröffentlichung von Leserbriefen aus einer Gemeinde den guten Ruf des betreffenden Priesters schädigt und dieser daraufhin die Autoren der Leserbriefe vor einem kanonischen Gericht auf Verleumdung verklagen kann. Die Autorin geht der Frage nach und stellt heraus, dass es wesentlich auf den Inhalt des Briefes ankommt, die Gemeindemitglieder grundsätzlich den Priester verklagen können, wenn dieser etwas gegen die Lehre der katholischen Kirche verbreitet und der Priester das Recht hat, vor einem kirchlichen Gericht gegen Verleumdung vorzugehen |
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Contains: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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