Case of the Roman Rota overturning its own decision involving an incidental question
Die Übersetzung des Titels lautet: "Fall der Römischen Rota, in dem sie ihre eigene Entscheidung widerlegt und eine nebensächliche Frage einbringt". Ein Ehenichtigkeitsfall wurde abgewiesen, der im Berufungsverfahren zunächst ebenfalls negativ entschieden wurde. Anhand neuer Ehenichtigkeit...
Συγγραφή απο Οργανισμό/Αρχή: | |
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Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
Γλώσσα: | Μη καθορισμένη γλώσσα |
Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Έκδοση: |
Soc.
1998
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Στο/Στη: |
Roman replies and CLSA advisory opinions
Έτος: 1998, Σελίδες: 18-28 |
Σημειογραφίες IxTheo: | SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο |
Άλλες λέξεις-κλειδιά: | B
Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1682
B Δίκαιο του γάμου B Κρίση (λογική) B Νομολογία (μοτίβο) B Κλίση <μοτίβο> B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1444 |
Σύνοψη: | Die Übersetzung des Titels lautet: "Fall der Römischen Rota, in dem sie ihre eigene Entscheidung widerlegt und eine nebensächliche Frage einbringt". Ein Ehenichtigkeitsfall wurde abgewiesen, der im Berufungsverfahren zunächst ebenfalls negativ entschieden wurde. Anhand neuer Ehenichtigkeitsgründe agierte das Gericht als Gericht erster Instanz und kam anhand dieser Gründe zu einer positiven Entscheidung. In Einklang mit can. 1682.1 wurde der Fall zur Römischen Rota gesandt, die ein Dekret veröffentlichte, in dem sie die unheilbare Nichtigkeit der Urteile erster und zweiter Instanz erklärte. Der Antragsteller klagte gegen diesen Erlass und fragte, ob die Rota die Entscheidung des Berufungsgerichtes, agierend in erster Instanz, anhand der neuen Gründe aufrecht erhalten könne. Hier ist der definitive Erlass der Rota, in dem sie ihre frühere Entscheidung widerlegt, ausführlich dargestellt |
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Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions
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