Kirchenmitgliedschaftsrecht-Urteil vom 09.03.1998 - 7 A 1132/97

1. Die Wiederaufnahme einer aus der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ausgetretenen Kirchenmitgliedes nach der Wiederaufnahme Verordnung setzt voraus, dass der Ausgetretene seine Zuwendung zur Kirche erklärt und der zuständige Geistliche den Antrag auf Wiederaufnahme annimmt. 2. Ein Wi...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Published in:Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Corporate Author: Niedersachsen, Verwaltungsgericht, Hannover (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Mohr Siebeck 2001
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Church membership
B Protestant Church
B Evangelische Kirche in Deutschland
B Germany
Description
Summary:1. Die Wiederaufnahme einer aus der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ausgetretenen Kirchenmitgliedes nach der Wiederaufnahme Verordnung setzt voraus, dass der Ausgetretene seine Zuwendung zur Kirche erklärt und der zuständige Geistliche den Antrag auf Wiederaufnahme annimmt. 2. Ein Wiedereintritt ist auch durch konkludente Willenserklärungen möglich; die jahrelange, unbeanstandete Zahlung von Kirchensteuern oder die Taufe der Kinder des Ausgetretenen reichen hierzu indes nicht aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht