Auslegung eines die "Kirche" begünstigenden Testaments, Beschluss vom 16.07.1998 - 1 Z BR 75/98

Hat der Erblasser verfügt, dass sein "sämtliches Hab und Gut" für einen caritativen Zweck "der Kirche" zufallen soll, und fehlen Anhaltspunkte für einen anderen Willen des Erblassers, so ist davon auszugehen, dass dieser unter "Kirche" die kirchliche Organisation versta...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern, Oberstes Landesgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2002
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2002, Band: 36, Seiten: 312-319
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
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