Stillschweigende Vereinbarung eines Architektenhonorars für Bauausschußmitglied, Urteil vom 18.06.1998 - 5 U 187/97

Wird ein Mitglied einer Kirchengemeinde gerade wegen seiner Fachkenntnisse als Architekt in einen gemeindlichen Bauausschuss berufen, dann ist nach den Umständen nicht davon auszugehen, dass ein auf Sachkunde beruhender Beitrag zur Ausschussarbeit (hier: Überprüfung und Überarbeitung von Bauplänen e...

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企业作者: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Düsseldorf (Author)
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出版: ˜deœ Gruyter 2002
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2002, 卷: 36, Pages: 283-287
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 偿还
B 教堂建筑
B 建筑
B 建筑法
实物特征
总结:Wird ein Mitglied einer Kirchengemeinde gerade wegen seiner Fachkenntnisse als Architekt in einen gemeindlichen Bauausschuss berufen, dann ist nach den Umständen nicht davon auszugehen, dass ein auf Sachkunde beruhender Beitrag zur Ausschussarbeit (hier: Überprüfung und Überarbeitung von Bauplänen eines anderen Architekten) eine honorarpflichtige Architektenleistung darstellt
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946