Änderung des Aufgabenbereichs eines Theologieprofessors, Beschluss vom 14.02.2000 - 5 M 4574/99 - 5 M 520/00

Leitsätze: Organisatorische Veränderungen und Änderungen des Aufgabenbereichs, bei denen das Fach, dessen Vertretung in Lehre und Forschung einem Universitätsprofessor übertragen ist, in seinem Wesen verändert wird, berühren auch eigene Rechte des betroffenen Professors und sind deshalb als Verwaltu...

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Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2004
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2004, Volume: 38, Pages: 66-81
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Orchestration
B Professor
B State law of churches
B Task
B Higher education
B Teaching
B Staat-Kirche-Verhältnis
B Professorship
Description
Summary:Leitsätze: Organisatorische Veränderungen und Änderungen des Aufgabenbereichs, bei denen das Fach, dessen Vertretung in Lehre und Forschung einem Universitätsprofessor übertragen ist, in seinem Wesen verändert wird, berühren auch eigene Rechte des betroffenen Professors und sind deshalb als Verwaltungsakt einzustufen. Gibt ein Theologieprofessor die mit seinem Staatsamt verbundene Konfession auf, kann eine Änderung seines Aufgabenbereichs durch die zuständige Hochschulbehörde gerechtfertigt sein.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946