Erlass von Kirchensteuer für länger zurückliegende Veranlagungszeiträume, Beschluss vom 26.06.2002 - I B 10/01

Leitsatz: Solange ein Mitglied einer Kirche in Kenntnis seiner Kirchensteuerpflicht und der Möglichkeit ihrer Beendigung durch einseitige Erklärung an seiner Mitgliedschaft festhält, entspricht es dem Gebot der Gleichbehandlung und ist es deshalb auch nicht sachlich unbillig, es wie die anderen Mitg...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2006
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2006, Volume: 40, Pages: 359-361
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Legislation
B Church tax
B North Rhine-Westphalia
Description
Summary:Leitsatz: Solange ein Mitglied einer Kirche in Kenntnis seiner Kirchensteuerpflicht und der Möglichkeit ihrer Beendigung durch einseitige Erklärung an seiner Mitgliedschaft festhält, entspricht es dem Gebot der Gleichbehandlung und ist es deshalb auch nicht sachlich unbillig, es wie die anderen Mitglieder mit entsprechenden Einkünften zur Steuerzahlung heranzuziehen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946