Sonderunterhalt für Kosten der Kommunionsfeier, Beschluss vom 05.04.2002 - 27 WF 61/02

Leitsätze: Kosten für die Kommunionfeier eines unterhaltsberechtigten Kindes aus geschiedener Ehe können Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB sein, wenn sie weder aus dem (geringen) laufenden Unterhalt bestritten oder hieraus angespart werden können. Entscheidend für die Annahme eines Sonderbe...

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企業作者: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Köln (Author)
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語言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 2006
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2006, 卷: 40, Pages: 228-229
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 社會法
B 社會援助
B 司法判決
B 德國
實物特徵
總結:Leitsätze: Kosten für die Kommunionfeier eines unterhaltsberechtigten Kindes aus geschiedener Ehe können Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB sein, wenn sie weder aus dem (geringen) laufenden Unterhalt bestritten oder hieraus angespart werden können. Entscheidend für die Annahme eines Sonderbedarfs ist nicht eine formale Betrachtungsweise, sondern die Frage, wie entstehende Lebenshaltungskosten zwischen Unterhaltsberechtigtem und Verpflichteten zumutbar aufgeteilt werden können.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946