Aufwendungen für Kommunionfeier und Ausstattung des Kommunionkindes sind Regelbedarf, Urteil vom 01.03.1990 - 12 A 39/89

Leitsatz: Die Aufwendungen für eine Kommunionfeier und die persönliche Ausstattung des Kommunionkindes sind als Regelbedarf anzusehen, der in angemessenem Umfang durch die Gewährung wirtschaftlicher Hilfe in Form von monatlichen Pauschalbeträgen nach § 6 Abs. 2 JWG abgedeckt wird. Ein Anspruch auf d...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, Volume: 28, Pages: 45-51
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B First communion
B Social law
B Social aid
Description
Summary:Leitsatz: Die Aufwendungen für eine Kommunionfeier und die persönliche Ausstattung des Kommunionkindes sind als Regelbedarf anzusehen, der in angemessenem Umfang durch die Gewährung wirtschaftlicher Hilfe in Form von monatlichen Pauschalbeträgen nach § 6 Abs. 2 JWG abgedeckt wird. Ein Anspruch auf die Gewährung einmaliger Beihilfe besteht insoweit nicht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946