Belastung eines Erbbaurechts, Versagung kirchenaufsichtlicher Genehmigung, Beschluss vom 27.05.1993 - 15 W 27/93
Leitsatz: Das Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO ist auch zulässig, wenn der Eigentümerzustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts die kirchenaufsichtliche Genehmigung versagt wird. Die ergehende gerichtliche Entscheidung ersetzt die Zustimmung des Grundstückseigentümers abschließend, so dass insowe...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
1997
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 31, Seiten: 178-188 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Rechtsprechung
B Erbbaurecht B Vermögensrecht B Vertretung B Katholische Kirche Diözese Trier Kirchenvermögensverwaltungsgesetz B Recht |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Das Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO ist auch zulässig, wenn der Eigentümerzustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts die kirchenaufsichtliche Genehmigung versagt wird. Die ergehende gerichtliche Entscheidung ersetzt die Zustimmung des Grundstückseigentümers abschließend, so dass insoweit eine kirchenaufsichtliche Genehmigung nicht mehr in Betracht kommt. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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