Belastung eines Erbbaurechts, Versagung kirchenaufsichtlicher Genehmigung, Beschluss vom 27.05.1993 - 15 W 27/93

Leitsatz: Das Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO ist auch zulässig, wenn der Eigentümerzustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts die kirchenaufsichtliche Genehmigung versagt wird. Die ergehende gerichtliche Entscheidung ersetzt die Zustimmung des Grundstückseigentümers abschließend, so dass insowe...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Hamm (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 31, Seiten: 178-188
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Erbbaurecht
B Vermögensrecht
B Vertretung
B Katholische Kirche Diözese Trier Kirchenvermögensverwaltungsgesetz
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Das Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO ist auch zulässig, wenn der Eigentümerzustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts die kirchenaufsichtliche Genehmigung versagt wird. Die ergehende gerichtliche Entscheidung ersetzt die Zustimmung des Grundstückseigentümers abschließend, so dass insoweit eine kirchenaufsichtliche Genehmigung nicht mehr in Betracht kommt.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946