Kündigung eines Arztes im kirchlichen Dienst wegen Vornahme homologer Insemination, Urteil vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93

Leitsatz: 1. Es kann einen wichtigen Grund zur firstlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchenrechts verstößt. 2. Bestehen zwischen dem kirchlichen K...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 31, Pages: 438-455
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Insemination
B Employee resignation
B Law
B Church hospital
B Ecclesiastical service law
B Physician
Description
Summary:Leitsatz: 1. Es kann einen wichtigen Grund zur firstlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchenrechts verstößt. 2. Bestehen zwischen dem kirchlichen Krankenhausträger und dem Chefarzt Meinungsverschiedenheiten darüber, welche konkreten Behandlungsmethoden nach den Äußerungen des Lehramts der Kirche zulässig sind und hat der Krankenhausträger dem Chefarzt angekündigt, er werde die umstrittene Frage durch Rücksprache mit der kirchenamtlich zuständigen Stellen klären, so kann auch unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der Kirche im Einzelfall vor Ausspruch einer Kündigung dann eine Abmahnung erforderlich sein, wenn der Chefarzt eine stimmte Behandlungsmethode bereits vor der endgültigen Klärung ihrer kirchenrechtlichen Zulässigkeit anwendet.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946