Anspruch eines freigestellten Mitarbeitervertreters auf Nachteilsausgleich, Urteil vom 05.05.1994 - 5 Ca 824/93

Leitsatz: Ein Mitglied der Mitarbeitervertretung, das von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt ist, hat Anspruch auf vollen Nachteilsausgleich nach Maßgabe seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflichten unter Einschluss von Zuschlägen für Nacht- und Wochenenddienst.

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: ArbG Oldenburg (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 32, Seiten: 155-156
IxTheo Notationen:SD Evangelisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Evangelische Kirche
B Kirchliches Dienstrecht
B Besoldung
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Diakonie
B Mitarbeitervertretungsrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Ein Mitglied der Mitarbeitervertretung, das von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt ist, hat Anspruch auf vollen Nachteilsausgleich nach Maßgabe seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflichten unter Einschluss von Zuschlägen für Nacht- und Wochenenddienst.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946