Anspruch eines freigestellten Mitarbeitervertreters auf Nachteilsausgleich, Urteil vom 05.05.1994 - 5 Ca 824/93
Leitsatz: Ein Mitglied der Mitarbeitervertretung, das von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt ist, hat Anspruch auf vollen Nachteilsausgleich nach Maßgabe seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflichten unter Einschluss von Zuschlägen für Nacht- und Wochenenddienst.
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
1998
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 32, Seiten: 155-156 |
IxTheo Notationen: | SD Evangelisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Evangelische Kirche
B Kirchliches Dienstrecht B Besoldung B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung B Diakonie B Mitarbeitervertretungsrecht |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Ein Mitglied der Mitarbeitervertretung, das von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt ist, hat Anspruch auf vollen Nachteilsausgleich nach Maßgabe seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflichten unter Einschluss von Zuschlägen für Nacht- und Wochenenddienst. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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