Grundbuchberichtigung nach Erlöschen einer kirchlichen Stiftung, Beschluss vom 24.02.1994 - 2 Z BR 119/93

Leitsatz: Kann eine Stiftungssatzung, die die Rechtsnachfolge regelt, nicht vorgelegt werden, so ist nach Erlöschen einer kirchlichen Stiftung der Katholischen Kirche die Berichtigung des Grundbuches auf die entsprechende Diözese als Gesamtnachfolgerin von der Vorlage eines Erbscheines oder eines de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern, Oberstes Landesgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 32, Seiten: 67-73
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Stiftungsrecht
B Bayern
B Rechtsprechung
B Vermögensrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Kann eine Stiftungssatzung, die die Rechtsnachfolge regelt, nicht vorgelegt werden, so ist nach Erlöschen einer kirchlichen Stiftung der Katholischen Kirche die Berichtigung des Grundbuches auf die entsprechende Diözese als Gesamtnachfolgerin von der Vorlage eines Erbscheines oder eines dem Erbschein entsprechenden Zeugnisses abhängig.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946