Unterlassungsklage betreffend Zeitschlag der Kirchturmuhr, Urteil vom 25.02.1992 - 11 O 308/91
Leitsätze: Hat das Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des nächtlichen Stundenschlags einer Kirchturmuhr rechtskräftig entschieden, dann ist eine denselben Streitgegenstand betreffende immissionsrechtliche Unterlassungsklage im Zivilrechtsweg unzulässig. Allein die steigende Bedeutung des priva...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
1997
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 30, Seiten: 91-93 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Zivilprozessrecht
B Rechtsweg B Rechtsprechung B Glockenläuten B Verwaltungsrecht |
Zusammenfassung: | Leitsätze: Hat das Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des nächtlichen Stundenschlags einer Kirchturmuhr rechtskräftig entschieden, dann ist eine denselben Streitgegenstand betreffende immissionsrechtliche Unterlassungsklage im Zivilrechtsweg unzulässig. Allein die steigende Bedeutung des privatrechtlichen Immissionsschutzes rechtfertigt keine andere Beurteilung. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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