Unterlassungsklage betreffend Zeitschlag der Kirchturmuhr, Urteil vom 25.02.1992 - 11 O 308/91

Leitsätze: Hat das Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des nächtlichen Stundenschlags einer Kirchturmuhr rechtskräftig entschieden, dann ist eine denselben Streitgegenstand betreffende immissionsrechtliche Unterlassungsklage im Zivilrechtsweg unzulässig. Allein die steigende Bedeutung des priva...

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企业作者: Rheinland-Pfalz, Landgericht, Trier (Author)
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出版: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, 卷: 30, Pages: 91-93
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 钟声
B Zivilprozessrecht
B Rechtsweg
B 行政法
实物特征
总结:Leitsätze: Hat das Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des nächtlichen Stundenschlags einer Kirchturmuhr rechtskräftig entschieden, dann ist eine denselben Streitgegenstand betreffende immissionsrechtliche Unterlassungsklage im Zivilrechtsweg unzulässig. Allein die steigende Bedeutung des privatrechtlichen Immissionsschutzes rechtfertigt keine andere Beurteilung.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946