Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, Urteil vom 06.02.1992 - 3 K 5170/90 L

Leitsatz: Der Steuerpflichtige hat nicht die Möglichkeit, über ein Billigkeitsverfahren mittelbar Einfluss auf die Verwendung der von der Volksvertretung im Rahmen ihrer Budgethoheit disponierten Haushaltsmittel zu nehmen und damit einen Gewissenskonflikt (hier: Teilfinanzierung des Verteidigungshau...

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企業作者: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht Münster (Author)
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語言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, 卷: 30, Pages: 34-36
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 戰爭
B 良心的自由
B 拒服兵役
B 家務
B 司法判決
B 稅法
實物特徵
總結:Leitsatz: Der Steuerpflichtige hat nicht die Möglichkeit, über ein Billigkeitsverfahren mittelbar Einfluss auf die Verwendung der von der Volksvertretung im Rahmen ihrer Budgethoheit disponierten Haushaltsmittel zu nehmen und damit einen Gewissenskonflikt (hier: Teilfinanzierung des Verteidigungshaushalts aus dem Lohnsteuerauskommen) zu lösen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946