Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, Urteil vom 06.02.1992 - 3 K 5170/90 L

Leitsatz: Der Steuerpflichtige hat nicht die Möglichkeit, über ein Billigkeitsverfahren mittelbar Einfluss auf die Verwendung der von der Volksvertretung im Rahmen ihrer Budgethoheit disponierten Haushaltsmittel zu nehmen und damit einen Gewissenskonflikt (hier: Teilfinanzierung des Verteidigungshau...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht Münster (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 30, Seiten: 34-36
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Krieg
B Steuerrecht
B Haushalt
B Rechtsprechung
B Gewissensfreiheit
B Kriegsdienstverweigerung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Der Steuerpflichtige hat nicht die Möglichkeit, über ein Billigkeitsverfahren mittelbar Einfluss auf die Verwendung der von der Volksvertretung im Rahmen ihrer Budgethoheit disponierten Haushaltsmittel zu nehmen und damit einen Gewissenskonflikt (hier: Teilfinanzierung des Verteidigungshaushalts aus dem Lohnsteuerauskommen) zu lösen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946