Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, Urteil vom 06.02.1992 - 3 K 5170/90 L
Leitsatz: Der Steuerpflichtige hat nicht die Möglichkeit, über ein Billigkeitsverfahren mittelbar Einfluss auf die Verwendung der von der Volksvertretung im Rahmen ihrer Budgethoheit disponierten Haushaltsmittel zu nehmen und damit einen Gewissenskonflikt (hier: Teilfinanzierung des Verteidigungshau...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
1997
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 30, Seiten: 34-36 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Krieg
B Steuerrecht B Haushalt B Rechtsprechung B Gewissensfreiheit B Kriegsdienstverweigerung |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Der Steuerpflichtige hat nicht die Möglichkeit, über ein Billigkeitsverfahren mittelbar Einfluss auf die Verwendung der von der Volksvertretung im Rahmen ihrer Budgethoheit disponierten Haushaltsmittel zu nehmen und damit einen Gewissenskonflikt (hier: Teilfinanzierung des Verteidigungshaushalts aus dem Lohnsteuerauskommen) zu lösen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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