Nichteheliche Lebensgemeinschaft in kirchlicher Mietwohnung, Beschluss vom 23.10.1991 - RE Miet 1 /91

Leitsatz: 1. Berechtigung des Wohnungsmieters, einen so genannten (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, beurteilt sich nach § 549 Abs. 2 BGB (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Hamm - 4. Zivilsenat - vom 17.8.1982, NJW 1982, 2876). 2. Hat der Mieter a...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Hamm (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1996, Band: 29, Seiten: 359-366
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eheähnliche Gemeinschaft
B Kirchliche Einrichtung
B Rechtsprechung
B Mietrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: 1. Berechtigung des Wohnungsmieters, einen so genannten (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, beurteilt sich nach § 549 Abs. 2 BGB (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Hamm - 4. Zivilsenat - vom 17.8.1982, NJW 1982, 2876). 2. Hat der Mieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 Abs. 2 S. 1 BGB, dann kann auch eine Kirchengemeinde oder eine sonstige kirchliche Institution als Vermieterin die Erlaubnis nicht allein deshalb als unzumutbar im Sinne von § 549 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 2 BGB ablehnen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Widerspruch zu Glauben und Lehre der Kirche steht.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946