Aufwendung einer Pastorin für Indienreise, Urteil vom 21.10.1996 - VI R 39/96

Leitsatz: Liegt der Indienreise einer Pastorin kein unmittelbar beruflicher Zweck oder kein konkreter Auftrag des Arbeitgebers zugrunde und erstreckt sich die Reise auch auf den Besuch und die Besichtigung touristisch interessanter Orte, so sind die Aufwendungen nicht nahezu ausschließlich beruflich...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2000, Volume: 34, Pages: 396-400
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Business trip
B Jurisdiction
B Tax law
B Labor law
B Travel costs
Description
Summary:Leitsatz: Liegt der Indienreise einer Pastorin kein unmittelbar beruflicher Zweck oder kein konkreter Auftrag des Arbeitgebers zugrunde und erstreckt sich die Reise auch auf den Besuch und die Besichtigung touristisch interessanter Orte, so sind die Aufwendungen nicht nahezu ausschließlich beruflich bedingt und können daher nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946