Filmaufnahmen von Mitgliedern des "Universellen Lebens", Urteil vom 25.08.1994 - 6 U 296/93

Leitsätze: Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Sekte, die versucht haben, Fernsehaufnahmen zu verhindern und dabei gefilmt wurden, können die Sendung dieser Filmaufnahmen, die das Abwehrverhalten der Mitglieder und die Abschottung der Glaubensgemeinschaft als zeitgeschichtliches Ereignis doku...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Hessen, Oberlandesgericht, Frankfurt am Main (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 32, Seiten: 321-327
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Medien
B Rechtsprechung
B Rundfunk
B Sekte
B Universelles Leben e.V
B Persönlichkeitsrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Sekte, die versucht haben, Fernsehaufnahmen zu verhindern und dabei gefilmt wurden, können die Sendung dieser Filmaufnahmen, die das Abwehrverhalten der Mitglieder und die Abschottung der Glaubensgemeinschaft als zeitgeschichtliches Ereignis dokumentieren, nicht unter Berufung auf ihr Recht am eigenen Bild und ihr Persönlichkeitsrecht verbieten. Sie haben auch keinen Anspruch auf ein vorbeugendes generelles Verbot solcher Filmaufnahmen, solange nicht Anhaltspunkte bestehen, die eine Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes der Auszubildenden besorgen lassen.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946