Filmaufnahmen von Mitgliedern des "Universellen Lebens", Urteil vom 25.08.1994 - 6 U 296/93
Leitsätze: Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Sekte, die versucht haben, Fernsehaufnahmen zu verhindern und dabei gefilmt wurden, können die Sendung dieser Filmaufnahmen, die das Abwehrverhalten der Mitglieder und die Abschottung der Glaubensgemeinschaft als zeitgeschichtliches Ereignis doku...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Lingua non determinata |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
de Gruyter
1998
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Anno: 1998, Volume: 32, Pagine: 321-327 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Radiodiffusione
B Giurisprudenza <motivo> B Universelles Leben e.V B Mezzi di comunicazione <motivo> B Diritto della personalità B Setta |
Riepilogo: | Leitsätze: Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Sekte, die versucht haben, Fernsehaufnahmen zu verhindern und dabei gefilmt wurden, können die Sendung dieser Filmaufnahmen, die das Abwehrverhalten der Mitglieder und die Abschottung der Glaubensgemeinschaft als zeitgeschichtliches Ereignis dokumentieren, nicht unter Berufung auf ihr Recht am eigenen Bild und ihr Persönlichkeitsrecht verbieten. Sie haben auch keinen Anspruch auf ein vorbeugendes generelles Verbot solcher Filmaufnahmen, solange nicht Anhaltspunkte bestehen, die eine Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes der Auszubildenden besorgen lassen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Comprende: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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