Begründung der Kirchenmitgliedschaft als Grundlage der Kirchensteuerpflicht, Beschluss vom 26.10.1995 - 1 B 49/95

Leitsatz: 1. Die materielle Rechtswidrigkeit der Vorentscheidung ist kein Grund für eine Revisionszulassung. 2. Wegen einer in der Beschwerdeschrift nicht angesprochenen Frage kann die Revision nicht zugelassen werden. 3. Es ist geklärt, dass eine Person nicht einseitig und ohne Rücksicht auf ihren...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesfinanzhof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1998, Band: 33, Seiten: 432-434
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchensteuerrecht
B Kirchengliedschaft
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: 1. Die materielle Rechtswidrigkeit der Vorentscheidung ist kein Grund für eine Revisionszulassung. 2. Wegen einer in der Beschwerdeschrift nicht angesprochenen Frage kann die Revision nicht zugelassen werden. 3. Es ist geklärt, dass eine Person nicht einseitig und ohne Rücksicht auf ihren Willen der Kirchengewalt unterworfen werden darf.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946