Aufwendungen für die Pfarrdienstwohnung als Werbungskosten, Urteil vom 28.08.2003 - 16 K 2/02

Leitsatz: Wird eine Pfarrdienstwohnung von einer Pastorin entsprechend der kirchenrechtlichen Residenzpflicht auch nach Begründung einer außerhalb gelegenen Familienwohnung beibehalten, dann sind diesbezügliche Aufwendungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Pfarrdienstwohnung - ungeacht...

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Corporate Author: Niedersachsen, Finanzgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 44, Pages: 139-141
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Protestant Church
B Pastor
B Official residence
Description
Summary:Leitsatz: Wird eine Pfarrdienstwohnung von einer Pastorin entsprechend der kirchenrechtlichen Residenzpflicht auch nach Begründung einer außerhalb gelegenen Familienwohnung beibehalten, dann sind diesbezügliche Aufwendungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Pfarrdienstwohnung - ungeachtet des tatsächlichen Umfangs der Nutzung - weiterhin geeignet bleibt, die Wohnbedürfnisse der Pastorin zu erfüllen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946