Unterhaltsanspruch eines nichtehelichen Kindes gegen einen Orden, Urteil vom 04.05.1990 - 9 O 1496/90

Leitsatz: Das nichteheliche Kind eines Ordensangehörigen hat gegen den Orden keinen Anspruch auf Unterhaltszahlung, weil die durch die Profess bedingte Mitarbeit des Ordensangehörigen keine anfechtbare Schenkung im Sinne des AnfG darstellt.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Landgericht München Bayern (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1996, Band: 28, Seiten: 98-100
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kindschaftsrecht
B Orden
B Rechtsprechung
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 662-672
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 657
B Unterhaltspflicht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Das nichteheliche Kind eines Ordensangehörigen hat gegen den Orden keinen Anspruch auf Unterhaltszahlung, weil die durch die Profess bedingte Mitarbeit des Ordensangehörigen keine anfechtbare Schenkung im Sinne des AnfG darstellt.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946