Information über Religionsgemeinschaft, Urteil vom 25.09.2003 - 5 B 26.00

Leitsatz: Ein eingetragener Verein, der mit einer Glaubensgemeinschaft institutionell und funktionell verbunden und im Namen identisch ist, ist für Abwehr einer staatlichen Maßnahme, die die Rechtsstellung dieser Glaubensgemeinschaft berührt, aktivlegitimiert. Zur Frage der Verletzung von Grundrecht...

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企業作者: Berlin, Oberverwaltungsgericht (Author)
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語言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, 卷: 44, Pages: 207-222
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Beauftragter
B 教派
B 公共關係
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsatz: Ein eingetragener Verein, der mit einer Glaubensgemeinschaft institutionell und funktionell verbunden und im Namen identisch ist, ist für Abwehr einer staatlichen Maßnahme, die die Rechtsstellung dieser Glaubensgemeinschaft berührt, aktivlegitimiert. Zur Frage der Verletzung von Grundrechten einer Glaubensgemeinschaft durch behördliche Informationstätigkeit.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946