Kein Markenschutz für "Deutsche Vereinigung für Religionsfreiheit", Beschluss vom 03.08.2004 - 25 W [pat] 63/03
Leitsätze: Der Marke "Deutsche Vereinigung für Religionsfreiheit" fehlt für die angemeldeten Dienstleistungen (Förderung der Religionsfreiheit) jegliche Unterscheidungskraft, da sie bezüglich dieser Dienstleistungen einen ohne weiteres erkennbaren beschreibenden Begriffsinhalt aufweist, de...
企業作者: | |
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格式: | Print Article |
語言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
de Gruyter
2009
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, 卷: 46, Pages: 60-63 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
姓名權
B 司法判決 |
總結: | Leitsätze: Der Marke "Deutsche Vereinigung für Religionsfreiheit" fehlt für die angemeldeten Dienstleistungen (Förderung der Religionsfreiheit) jegliche Unterscheidungskraft, da sie bezüglich dieser Dienstleistungen einen ohne weiteres erkennbaren beschreibenden Begriffsinhalt aufweist, der dazu führt, dass das angemeldete Zeichen nicht als Marke verstanden wird. Darüber hinaus besteht an einer solchen beschreibenden Angabe auch ein Freihaltungsbedürfnis, da auch andere ohne Behinderung durch Monopolrechte Dritter darauf hinweisen können müssen, dass sie als Vereinigung in Deutschland mit entsprechenden Dienstleistungen die Religionsfreiheit fördern wollen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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