Bemessung von Kirchensteuer unter Einbeziehung einer nach Kirchenaustritt gezahlten Abfindung, Urteil vom 16.02.2005 - 11 K 2/04

Die Zwölftelungsregel gemäß § 5 Abs. 2 Satz NW.KiStG ist verfassungskonform. Da eine Abfindung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses erwirtschaftet wird und eine zusätzliche Vergütung der Arbeitstätigkeit darstellt, ist sie anteilig in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchenst...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 47, Pages: 29-33
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Labor law
B Church tax law
Description
Summary:Die Zwölftelungsregel gemäß § 5 Abs. 2 Satz NW.KiStG ist verfassungskonform. Da eine Abfindung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses erwirtschaftet wird und eine zusätzliche Vergütung der Arbeitstätigkeit darstellt, ist sie anteilig in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kirchensteuer auch dann einzubeziehen, wenn die Zahlung erst nach dem Zeitpunkt des Kirchenaustritts dem Steuerpflichtigen zugeflossen ist.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946