Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 677/05: Tragen eines Kopftuches von Zuhörerin im Gerichtssaal
Das Tragen einer Kopfbedeckung von einem Zuhörer im Gerichtssaal stellt kein ungebührliches Verhalten und damit auch keine Störung der Sitzung dar, wenn das Aufbehalten des Hutes oder des Kopftuches aus religiösen Gründen erfolgt und auszuschließen ist, dass mit ihm zugleich Missachtung gegenüber de...
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格式: | Print Article |
語言: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
Beck
2007
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In: |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Year: 2007, 卷: 26, Pages: 576 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
頭巾
B 宗教自由 B 司法判決 B 德國 |
總結: | Das Tragen einer Kopfbedeckung von einem Zuhörer im Gerichtssaal stellt kein ungebührliches Verhalten und damit auch keine Störung der Sitzung dar, wenn das Aufbehalten des Hutes oder des Kopftuches aus religiösen Gründen erfolgt und auszuschließen ist, dass mit ihm zugleich Missachtung gegenüber den Richtern oder anderen Anwesenden ausgedrückt werden soll und solange der Zuhörer als Person identifizierbar ist. Ein gleichwohl ausgesprochenes Verbot verstößt gegen Artikel 3 Absatz I GG in seiner Ausprägung als allgemeines Willkürverbot i.V. mit Artikel 4 Absatz I und II GG. |
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ISSN: | 0721-880X |
Contains: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
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