Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Studienreise nach Israel keine Werbungskosten. Urteil vom 29.11.2006 - VI R 36/02

Aufwendungen, die einer Religionslehrerin an einer katholischen Hauptschule für einen mit dem Lehrerkollegium durchgeführten Besuch einer Partnerschule in Israel entstehen, sind als Werbungskosten nur absetzbar, wenn die Reise nach objektiven Maßstäben ausschließlich oder nahezu ausschließlich der b...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 48, Pages: 450-453
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Income tax
B Religion teacher
Description
Summary:Aufwendungen, die einer Religionslehrerin an einer katholischen Hauptschule für einen mit dem Lehrerkollegium durchgeführten Besuch einer Partnerschule in Israel entstehen, sind als Werbungskosten nur absetzbar, wenn die Reise nach objektiven Maßstäben ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre der Steuerpflichtigen zuzuordnen ist
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946