Vergangen, vergessen, vorbei?: Der Pfarrgemeinderat und das Erbe des Zweiten Vatikanum

Das Jahr 2012 verbindet mit der Frage nach dem Pfarrgemeinderat den Rückblick auf das Zweite Vatikanische Konzil, das am 11. Oktober 1962 von Papst Johannes XXIII. Eröffnet wurde. Die Erinnerung an das Zweite Vatikanische Konzil ist unweigerlich mit dem Pfarrgemeinderat verbunden, ist doch dieses sy...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Eckart, Joachim 1955- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Herder 2012
In: Anzeiger für die Seelsorge
Jahr: 2012, Band: 9, Seiten: 29-32
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Volk Gottes
B Katholische Kirche Codex Iuris Canonici 1983
B Pfarrgemeinderat
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 6
B Vatikanisches Konzil 2. (1962-1965) Vatikanstadt
B Dialog Veranstaltung
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 536
Beschreibung
Zusammenfassung:Das Jahr 2012 verbindet mit der Frage nach dem Pfarrgemeinderat den Rückblick auf das Zweite Vatikanische Konzil, das am 11. Oktober 1962 von Papst Johannes XXIII. Eröffnet wurde. Die Erinnerung an das Zweite Vatikanische Konzil ist unweigerlich mit dem Pfarrgemeinderat verbunden, ist doch dieses synodale Gremium aus einem erneuerten Kirchenverständnis des Konzils hervorgegangen. So gilt gerade für den Pfarrgemeinderat die "Basis der Lösung kirchlicher Probleme nach dem Konzil ist das Konzil" (Elmar Klinger). Von daher möchte dieser Beitrag im Blick auf eine ekklesiologische Standortbestimmung des Pfarrgemeinderates an die bedeutenden Errungenschaften des Konzils für die Wesensbeschreibung der Kirche erinnern
ISSN:0721-1937
Enthält:Enthalten in: Anzeiger für die Seelsorge