Namensnennung eines MfS-Mitarbeiters in einer Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR". Versäumnisurteil vom 24.03.2010 - 1 O 1275/08

Leitsatz: Frühere inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR müssen es zumindst bei einer herausgehobenen Tätigkeit dulden, dass sowohl ihre Namen als auch ihre Tätigkeiten im Rahmen einer sachlichen, der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Darstellung (hier: Ausstell...

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發表在:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
主要作者: LG Zwickau (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, 卷: 55, Pages: 170-185
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 人的尊嚴
B 德國 DDR
B 人權
B 姓名權
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsatz: Frühere inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR müssen es zumindst bei einer herausgehobenen Tätigkeit dulden, dass sowohl ihre Namen als auch ihre Tätigkeiten im Rahmen einer sachlichen, der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Darstellung (hier: Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR") genannt werden
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946