Namensnennung eines MfS-Mitarbeiters in einer Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR". Versäumnisurteil vom 24.03.2010 - 1 O 1275/08

Leitsatz: Frühere inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR müssen es zumindst bei einer herausgehobenen Tätigkeit dulden, dass sowohl ihre Namen als auch ihre Tätigkeiten im Rahmen einer sachlichen, der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Darstellung (hier: Ausstell...

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发表在:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
主要作者: LG Zwickau (Author)
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出版: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, 卷: 55, Pages: 170-185
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 人权
B 姓名权
B 司法判决
B 德国 DDR
B 人的尊严
实物特征
总结:Leitsatz: Frühere inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR müssen es zumindst bei einer herausgehobenen Tätigkeit dulden, dass sowohl ihre Namen als auch ihre Tätigkeiten im Rahmen einer sachlichen, der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Darstellung (hier: Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR") genannt werden
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946