Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens, 1023-1059, hg. von Detlef Jasper

Der hier zu besprechende achte Band schließt die Concilia-Edition in der Monu- menta Germaniae Historica ab. Er umfasst 43 Kirchenversammlungen der Jahre 1023 bis 1059, die in Deutschland, Frankreich und Italien stattfanden. Die Diözesansynoden wurden nicht berücksichtigt. Ausgeschieden wurden gegen...

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Autore principale: Scholz, Sebastian (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
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Pubblicazione: De Gruyter 2013
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung
Anno: 2013, Volume: 99, Pagine: 433
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Recensione
Descrizione
Riepilogo:Der hier zu besprechende achte Band schließt die Concilia-Edition in der Monu- menta Germaniae Historica ab. Er umfasst 43 Kirchenversammlungen der Jahre 1023 bis 1059, die in Deutschland, Frankreich und Italien stattfanden. Die Diözesansynoden wurden nicht berücksichtigt. Ausgeschieden wurden gegenüber dem Quellenkatalog von Boye die Synode Papst Viktors II. 1057, die nur durch eine Fälschung bezeugt ist, sowie die Synoden Papst Stephans IX. vom Oktober 1057 und März 1058, da die Quellen keinen Anhaltspunkt dafür bieten, dass der Papst damals Synoden im eigent- lichen Sinne abhielt. Ein großer Teil der Synoden ist nur durch historiographische Quellen, Briefe oder Urkunden bezeugt. Kanones sind lediglich überliefert von der Synode von Seligenstadt (1023), der Synode von Trebur (1036), der Synode von Pavia (1046) sowie der Synode von Reims (1049), deren Beschlüsse Anselm von Saint-Remi in seinen Bericht über die Synode integriert hat. Die Beschlüsse der Lateran-Synode von 1059 hat Papst Nikolaus II. selbst in mehreren Briefen mitgeteilt. Somit hat der Band "weithin den Charakter einer Dokumentation des synodalen Geschehens, bei dem die Edition der Konzilstexte nicht den meisten Raum beansprucht", wie der Her ausgeber treffend bemerkt (V). Das tut der Bedeutung des Bands aber keinen Abbruch. Schon die umfassende Dokumentation der Synoden mit allen verfügbaren Quellen- zeugnissen ist ein großer Gewinn. Zudem bieten die umfangreichen Einleitungstexte zu den einzelnen Synoden nicht nur die Überlieferungs- und Wirkungsgeschichte, sondern stellen die Bedeutung der Synoden auf Basis der neusten Literatur in ihren historischen Kontext. Zudem bietet der Band für eine Reihe von Texten Neueditionen, die auf einer erneuten kritischen Prüfung der Handschriften beruhen. So ist der Text der Konzilskanones von Seligenstadt (1023) in den beiden verschiedenen Rezensionen ediert, die durch die 23 vorhandenen Handschriften repräsentiert werden. Besonders hervorzuheben sind weiter die Neueditionen der Synoden von Rom 1027, Rom 1035, Trebur 1036, Pavia 1046, Rom 1047, der auf der Synode von Rom 1050 ausgestellten Urkunden Papst Leos IX., der Rede Papst Nikolaus II. auf der Synode von Rom 1059, des Papstwahldekrets sowie der weiteren Dokumente dieser Synode. Damit wird die Beschäftigung mit diesen Texten künftig auf eine solide Textgrundlage gestellt. Die in dieser Reihe gewohnt umfangreichen und sorgfältig ausgeführten Register beschlie- ßen den Band. Der achte Band der Concilia-Reihe schließt eine empfindliche Lücke der Edition und Dokumentation der Synoden bis 1059 auf höchstem Niveau
ISSN:0323-4142
Comprende:Enthalten in: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung