Namensrechtsstreit - Unterlassung der Verwendung des Namens einer Kirchengemeinde, Urteil vom 29.9.2016 - 6 U 23/15
Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2016
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In: |
Kirche & Recht
Anno: 2016, Volume: 22, Pagine: 278-279 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Giurisprudenza <motivo>
B Diritto al nome B Comune |
Riepilogo: | Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls dann, wenn Art und Inhalt der Geschäftstätigkeit eine solche Verständigung als möglich erscheinen lassen |
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ISSN: | 0947-8094 |
Comprende: | Enthalten in: Kirche & Recht
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