Namensrechtsstreit - Unterlassung der Verwendung des Namens einer Kirchengemeinde, Urteil vom 29.9.2016 - 6 U 23/15
Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls...
Autor Corporativo: | |
---|---|
Tipo de documento: | Print Artigo |
Idioma: | Alemão |
Verificar disponibilidade: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado em: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2016
|
Em: |
Kirche & Recht
Ano: 2016, Volume: 22, Páginas: 278-279 |
Classificações IxTheo: | SB Direito canônico |
Outras palavras-chave: | B
Comunidade
B Legislação sobre o nome B Jurisprudência |
Resumo: | Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls dann, wenn Art und Inhalt der Geschäftstätigkeit eine solche Verständigung als möglich erscheinen lassen |
---|---|
ISSN: | 0947-8094 |
Obras secundárias: | Enthalten in: Kirche & Recht
|