Namensrechtsstreit - Unterlassung der Verwendung des Namens einer Kirchengemeinde, Urteil vom 29.9.2016 - 6 U 23/15

Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls...

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Detalhes bibliográficos
Autor Corporativo: Niedersachsen, Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
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Publicado em: Berliner Wissenschafts-Verlag 2016
Em: Kirche & Recht
Ano: 2016, Volume: 22, Páginas: 278-279
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Comunidade
B Legislação sobre o nome
B Jurisprudência
Descrição
Resumo:Leitzsatz Esist nicht fernliegend, dass der Verkehr zwischen der Klägerin und einem unter dem gleichen Namen in Keitum neu eröffneten Unternehmen einen Zusammenhang vermutet und davon ausgeht, dass es sich mit der Klägerin über die Verwendung des gleichen Namens verständigt habe. Das gilt jedenfalls dann, wenn Art und Inhalt der Geschäftstätigkeit eine solche Verständigung als möglich erscheinen lassen
ISSN:0947-8094
Obras secundárias:Enthalten in: Kirche & Recht