Änderung der Vornamen Maria und Hedwig wegen abwendung von der katholischen Kirche, Urteil vom 21.06.2017 - 3 A 755/16

Die Religionsfreiheit umfasst auch die äußere Freiheit den Glauben in der Öffentlichkeit zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Anders als bei der Hinzufügung eines zusätzlichen Vornamens aus religiösen Gründen, sind die beiden Vornahmen "Maria" und "Hedwig" aufgrund ih...

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Collectivité auteur: Sachsen, Oberverwaltungsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: Berliner Wissenschafts-Verlag 2017
Dans: Kirche & Recht
Année: 2017, Volume: 23, Pages: 245-246
Classifications IxTheo:SA Droit ecclésial
Sujets non-standardisés:B Jurisprudence
B Législation religieuse
B Législation sur les noms
Description
Résumé:Die Religionsfreiheit umfasst auch die äußere Freiheit den Glauben in der Öffentlichkeit zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten. Anders als bei der Hinzufügung eines zusätzlichen Vornamens aus religiösen Gründen, sind die beiden Vornahmen "Maria" und "Hedwig" aufgrund ihrer heutigen weitgehend säkularen Bedeutung nicht mehr dazu geeignet vornehmlich eine Identifizierung des Namensträgers mit dem katholischen Glauben zu bewirken. Eine Ablegung stellt demzufolge keine öffentlich sichtbare und nachvollziehbare Distanzierung von der Religion dar. (Leitsätze der Redaktion)
ISSN:0947-8094
Contient:Enthalten in: Kirche & Recht