Bischöfe beschließen Lockerungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Für die mehr als 700.000 Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas gilt künftig ein verändertes Arbeitsrecht. Mit der Reform geht die Kirche auf wiederverheiratete Geschiedene und Mitarbeiter zu, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem wird festgelegt, wie die Gewerkscha...

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Bibliographische Detailangaben
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: KNA 2015
In: Aktueller Dienst / Inland
Jahr: 2015, Band: 85, Seiten: 3
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchliches Arbeitsrecht
B Deutschland
B Reform
Beschreibung
Zusammenfassung:Für die mehr als 700.000 Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas gilt künftig ein verändertes Arbeitsrecht. Mit der Reform geht die Kirche auf wiederverheiratete Geschiedene und Mitarbeiter zu, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem wird festgelegt, wie die Gewerkschaften künftig bei den Verhandlungen über kirchliche Arbeitsvertragsbedingungen beteiligt werden. Der Deutsche Caritasverband und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßten die Reform. Der kirchenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem Schritt nach vorn, kritisierte aber fehlende Rechtssicherheit
Enthält:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland