Vorerst ohne drei: Einige bayerische Bischöfe machen Arbeitsrechtsreform nicht mit

Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen....

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Bibliographic Details
Main Author: Renzikowski, Christoph 1966- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2015
In: Hintergrund
Year: 2015, Volume: 140, Pages: 28-29
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Reform
B Church labor law
B Germany
Description
Summary:Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen. Dies ist in den vergangenen Wochen in den meisten der 27 Bistümer passiert. Manches Zögern hat formale Gründe, weil es sich um eine Chefsache handelt. In Berlin tritt zum Beispiel der ernannte Erzbischof Heiner Koch sein Amt erst am 19. September an
Contains:Enthalten in: Hintergrund