Bischöfe beschließen Lockerungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Für die mehr als 700.000 Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas gilt künftig ein verändertes Arbeitsrecht. Mit der Reform geht die Kirche auf wiederverheiratete Geschiedene und Mitarbeiter zu, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem wird festgelegt, wie die Gewerkscha...

Descrizione completa

Salvato in:  
Dettagli Bibliografici
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
Verificare la disponibilità: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Pubblicazione: KNA 2015
In: Aktueller Dienst / Inland
Anno: 2015, Volume: 85, Pagine: 3
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Germania
B Diritto ecclesiastico del lavoro
B Riforma
Descrizione
Riepilogo:Für die mehr als 700.000 Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas gilt künftig ein verändertes Arbeitsrecht. Mit der Reform geht die Kirche auf wiederverheiratete Geschiedene und Mitarbeiter zu, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem wird festgelegt, wie die Gewerkschaften künftig bei den Verhandlungen über kirchliche Arbeitsvertragsbedingungen beteiligt werden. Der Deutsche Caritasverband und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßten die Reform. Der kirchenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem Schritt nach vorn, kritisierte aber fehlende Rechtssicherheit
Comprende:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland