Bistum Augsburg setzt Reform des kirchlichen Arbeitsrechts um
Das katholische Bistum Augsburg setzt zum 1. August das modernisierte kirchliche Arbeitsrecht in Kraft. "Wir folgen damit dem Mehrheitsbeschluss der Bischöfe", erklärte Generalvikar Harald Heinrich am Freitag. Hauptabteilungsleiterkonferenz, Domkapitel und Priesterrat hätten darüber ausfüh...
Medienart: | Druck Aufsatz |
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Sprache: | Deutsch |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
KNA
2015
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In: |
Aktueller Dienst / Inland
Jahr: 2015, Band: 97, Seiten: 3 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchliches Arbeitsrecht
B Deutschland B Reform |
Zusammenfassung: | Das katholische Bistum Augsburg setzt zum 1. August das modernisierte kirchliche Arbeitsrecht in Kraft. "Wir folgen damit dem Mehrheitsbeschluss der Bischöfe", erklärte Generalvikar Harald Heinrich am Freitag. Hauptabteilungsleiterkonferenz, Domkapitel und Priesterrat hätten darüber ausführlich beraten. Dabei habe großes Einvernehmen geherrscht, die veränderte Grundordnung zu übernehmen |
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Enthält: | Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland
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