Bistum Augsburg setzt Reform des kirchlichen Arbeitsrechts um

Das katholische Bistum Augsburg setzt zum 1. August das modernisierte kirchliche Arbeitsrecht in Kraft. "Wir folgen damit dem Mehrheitsbeschluss der Bischöfe", erklärte Generalvikar Harald Heinrich am Freitag. Hauptabteilungsleiterkonferenz, Domkapitel und Priesterrat hätten darüber ausfüh...

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Bibliographische Detailangaben
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: KNA 2015
In: Aktueller Dienst / Inland
Jahr: 2015, Band: 97, Seiten: 3
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchliches Arbeitsrecht
B Deutschland
B Reform
Beschreibung
Zusammenfassung:Das katholische Bistum Augsburg setzt zum 1. August das modernisierte kirchliche Arbeitsrecht in Kraft. "Wir folgen damit dem Mehrheitsbeschluss der Bischöfe", erklärte Generalvikar Harald Heinrich am Freitag. Hauptabteilungsleiterkonferenz, Domkapitel und Priesterrat hätten darüber ausführlich beraten. Dabei habe großes Einvernehmen geherrscht, die veränderte Grundordnung zu übernehmen
Enthält:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland