Vorerst ohne drei: Einige bayerische Bischöfe machen Arbeitsrechtsreform nicht mit
Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen....
Κύριος συγγραφέας: | |
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Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
Γλώσσα: | Γερμανικά |
Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Έκδοση: |
KNA
2015
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Στο/Στη: |
Hintergrund
Έτος: 2015, Τόμος: 140, Σελίδες: 28-29 |
Σημειογραφίες IxTheo: | SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο |
Άλλες λέξεις-κλειδιά: | B
Γερμανία (ΛΔΓ, μοτίβο)
B Εκκλησιαστικό εργατικό δίκαιο B Μεταρρύθμιση (μοτίβο) |
Σύνοψη: | Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen. Dies ist in den vergangenen Wochen in den meisten der 27 Bistümer passiert. Manches Zögern hat formale Gründe, weil es sich um eine Chefsache handelt. In Berlin tritt zum Beispiel der ernannte Erzbischof Heiner Koch sein Amt erst am 19. September an |
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Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Hintergrund
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