Vorerst ohne drei: Einige bayerische Bischöfe machen Arbeitsrechtsreform nicht mit
Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen....
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
KNA
2015
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In: |
Hintergrund
Anno: 2015, Volume: 140, Pagine: 28-29 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Germania
B Diritto ecclesiastico del lavoro B Riforma |
Riepilogo: | Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen. Dies ist in den vergangenen Wochen in den meisten der 27 Bistümer passiert. Manches Zögern hat formale Gründe, weil es sich um eine Chefsache handelt. In Berlin tritt zum Beispiel der ernannte Erzbischof Heiner Koch sein Amt erst am 19. September an |
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Comprende: | Enthalten in: Hintergrund
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