Vorerst ohne drei: Einige bayerische Bischöfe machen Arbeitsrechtsreform nicht mit
Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen....
Главный автор: | |
---|---|
Формат: | Print Статья |
Язык: | Немецкий |
Проверить наличие: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Опубликовано: |
KNA
2015
|
В: |
Hintergrund
Год: 2015, Том: 140, Страницы: 28-29 |
Индексация IxTheo: | SB Каноническое право |
Другие ключевые слова: | B
Германия (ГДР, мотив)
B Церковное рабочее право B Реформа (мотив) |
Итог: | Ende April haben die katholischen deutschen Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber mit großer Mehrheit eine Reform ihres Arbeitsrechts beschlossen. Damit die neuen Regeln - unter anderem zum Kündigungsrecht - auch gelten, muss sie jeder Bischof für seine Diözese im Amtsblatt veröffentlichen. Dies ist in den vergangenen Wochen in den meisten der 27 Bistümer passiert. Manches Zögern hat formale Gründe, weil es sich um eine Chefsache handelt. In Berlin tritt zum Beispiel der ernannte Erzbischof Heiner Koch sein Amt erst am 19. September an |
---|---|
Второстепенные работы: | Enthalten in: Hintergrund
|